Klasse C1

Die Lenkberechtigung der Klasse C1 umfasst:

  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, die nicht in die Klasse D1 oder D fallen
  • die Lenkberechtigung der Klassen AM und F

Mit dem Führerschein der Klasse C1 darf ein leichter Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg gezogen werden.

Die Ausbildung der Klasse C1 kann mit 17 ü Jahren begonnen werden, die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.

Zusätzliche Bedingungen:

  • Eine Lenkberechtigung für die Klasse B muss vorhanden sein. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klassen B und C1 beantragt, muss man vorher die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestehen, um zur praktischen Prüfung für die Klasse C zugelassen zu werden.
  • Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.
    Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.
  • Eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 ausgestellt vor dem 19. Jänner 2013 gilt nur 10 Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur 5 Jahre. Bei einer allfälligen Neuausstellung bleiben diese Fristen erhalten (Übergangsbestimmung 3. Führerscheinrichtlinie).

Zur Anmeldung benötigen wir:

LKW C-Kurs Bad Ischl

Derzeit sind keine Termine eingetragen.

LKW C-Kurs Mondsee

Derzeit sind keine Termine eingetragen.