Traktor

Klasse F

Die Lenkberechtigung der Klasse F umfasst:

  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Einachs-Zugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, welches nach seiner Eigenmasse und Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • die Lenkberechtigung für die Klasse AM

Die Klasse F umfasst in Verbindung mit Zugmaschinen, Motorkarren oder landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen alle Anhänger in Verbindung mit anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeugen nur Anhänger mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg.


Die Ausbildung der Klasse F kann mit 17,5 Jahren begonnen werden.
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Berechtigung bereits ab 16 Jahren erteilt werden:

  • Beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife
  • Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen, oder zeitlichen, ärztlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung

Es ist außerdem möglich, gleichzeitig mit der Ausbildung für die Klasse A1 und/oder der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen.

Der Führerschein wird befristet ausgestellt, weil die europäische Klasse AM automatisch miterteilt wird. Die Klasse F wird von folgenden Ländern anerkannt:

  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Slowenien

In den Niederlanden wird die Klasse F nicht anerkannt, jedoch dürfen dort landwirtschaftliche Zugmaschinen unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km/h von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.

Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse F dürfen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.


Zur Anmeldung benätigen wir:

  • 2 Passfotos (EU-Norm, bitte keine Schulfotos!)
  • Reisepass/Personalausweis/Führerschein
  • Ärztliches Gutachten

Bis zur praktischen Prüfung die Bescheinigung des Erste Hilfe Kurses (nur bei Ersterteilung!)

Traktor F-Kurs Bad Ischl

Derzeit sind keine Termine eingetragen.

Traktor F-Kurs Mondsee

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