Ärztliche Untersuchung

Bevor eine Lenkberechtigung erteilt wird, muss von einem sachverständigen Arzt im Rahmen einer Führerscheinuntersuchung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen festgestellt werden.
Dieses Attest ist der zuständigen Bezirkshauptmannschaft im Rahmen der Fahrschulausbildung zu übermitteln.

Ohne dieses Gutachten …

  • kann man nicht zur theoretischen Prüfung antreten
  • wird keine Genehmigung zur Durchführung von Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten ausgestellt

Für den Führerschein der Klasse AM (Moped) ist kein ärztliches Gutachten notwendig, sofern der Antragsteller nicht älter als 20 Jahre alt ist!
Eine Untersuchung ist für alle Ausdehnungen der Lenkberechtigung nötig, es sei denn dies geschieht innerhalb der 18-monatigen Frist des letzten Gutachtens.

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • ein solches Gutachten hat eine Gültigkeit von 18 Monaten
  • die Untersuchung darf nicht vom Hausarzt durchgeführt werden
  • beim Arzt ist ein Identitätsnachweis zu erbringen (offizielles Ausweisdokument)
  • die Kosten für ein ärztliches Attest sind festgelegt:
    mit 35,- € bei Untersuchungen der Gruppe 1 (A1, A2, A, B, BE und F)
    mit 50,- € bei Untersuchungen der Gruppe 2 (C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E)