Die L17-Ausbildung ist der früheste Weg zum Führerschein, da man schon mit 15,5 Jahren beginnen kann!
Am Beginn steht der Theoriekurs.
Im Anschluss an den Kurs kann zu den vorgegebenen Terminen die Garantie- und anschließend die behördliche Theorieprüfung absolviert werden.
Dann folgt die praktische Ausbildung:
… nun darf man selbst hinters Steuer und das im Kurs Gelernte umsetzen!
Zuerst muss feststehen, wer der/die (maximal 2) Begleiter sein sollen. Als solcher muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 7 Jahre Führerscheinbesitz der Klasse B
- Fahrpraxis während der letzten 3 Jahre
- ein besonderes Naheverhältnis zum Schüler
- keine groben Gesetzesverstöße während der letzten 3 Jahre
Die praktische Grundausbildung findet in Form von 12 Fahrlektionen mit unseren Fahrlehrern statt. Nach Absolvierung der letzten Fahrstunde, und wenn der/die Begleiter eine Einweisung in der Fahrschule besucht haben, reichen wir den Antrag für Ausbildungsfahrten an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden ein!
Dafür benötigen wir:
- den Führerscheinantrag
- zwei Passfotos (keine Schulfotos!)
- ein ärztliches Gutachten
- sowie den ausgefüllten Ausbildungsfahrten-Antrag
Sobald die Genehmigung von der Behörde eingelangt ist, können die Fahrtenprotokolle und L17-Kennzeichnungen für das Auto bei uns in der Fahrschule abgeholt werden.
Nun steht 3000 km Fahrpraxis nichts mehr im Weg!
Nach den ersten 1000 km wird ein Termin für die 1. Beobachtungsfahrt vereinbart. Bei dieser begleitet ein Fahrlehrer die Fahrt und gibt Tipps und Feedback, und er beantwortet auch eventuell auftretende Fragen. Dasselbe wiederholt sich nach 2000 Kilometern mit der 2. Beobachtungsfahrt.
Die letzte (die 3.) Beobachtungsfahrt findet kurz vor der praktischen Prüfung mit dem Fahrschulauto statt. Der Begleiter muss dabei nicht anwesend sein.
Zur praktischen Fahrprüfung kann angetreten werden, wenn folgendes erreicht ist:
- Erste Hilfe Kurs abgeschlossen
- 3000 km an Ausbildungsfahrten durchgeführt
- 3 Beobachtungsfahrten absolviert
- 17. Geburtstag gefeiert