Die Vollausbildung über die Fahrschule ist der klassische und unkomplizierte Weg, den Führerschein zu machen.
Am Beginn steht der Theoriekurs.
Im Anschluss an den Kurs kann zu den vorgegebenen Terminen die Garantie- und anschließend die behördliche Theorieprüfung absolviert werden.
Dann folgt die praktische Ausbildung:
Es werden mindestens 18 Fahrstunden in der Fahrschule absolviert
- 6 Std. Grundschulung
- 6 Std. Hauptschulung
- 6 Std. PrA?fungsvorbereitung (inkl. Autobahn- und Nachtfahrt)
DIE GEMISCHTE AUSBILDUNG:
Möchte man die unkomplizierte Vollausbildung in der Fahrschule mit den Vorteilen der dualen Ausbildung kombinieren, bietet sich die volle Ausbildung mit zusätzlichen Übungsfahrten an.
Dazu muss zuerst feststehen, wer der/die (maximal 2) Begleiter sein sollen. Als solcher muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 7 Jahre Führerscheinbesitz der Klasse B
- Fahrpraxis während der letzten 3 Jahre
- ein besonderes Naheverhältnis zum Schüler
- keine groben Gesetzesverstöße während der letzten 3 Jahre
Die praktische Grundausbildung findet in Form von 6 Fahrlektionen mit unseren Fahrlehrern statt. Nach Absolvierung der letzten Fahrstunde und wenn der/die Begleiter eine Einweisung in der Fahrschule besucht haben, reichen wir den Antrag für Ausbildungsfahrten an die Bezirkshauptmannschaft Gmunden ein!
Dafür benötigen wir:
- den Führerscheinantrag
- zwei Passfotos (keine Schulfotos!)
- ein Ärztliches Gutachten
- sowie den ausgefüllten Ausbildungsfahrten-Antrag
Sobald die Genehmigung von der Behörde (per Post) eingelangt ist, können die Fahrtenprotokolle und L-Kennzeichnungen für das Auto bei uns in der Fahrschule abgeholt werden. Nun kann auch mit dem Privatfahrzeug geübt werden.
Parallel zu den privaten Übungsfahrten findet die Hauptschulung über die Fahrschule statt, wobei hier die Nachtfahrt entfällt.
Die praktische Fahrprüfung kann absolviert werden, wenn
- ein Erste Hilfe Kurs absolviert ist
- alle Fahrlektionen abgeschlossen sind und
- der 18. Geburtstag gefeiert ist