Klasse CE

Die Lenkberechtigung der Klasse CE umfasst

  • ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
  • die Lenkberechtigung der Klasse AM, BE und C1E
  • die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker den D-Führerschein besitzt

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, außer

  • der Antragsteller ist Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz oder hat den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“? erfolgreich abgeschlossen
  • bei Fahrzeugen, die von Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden
  • bei Fahrzeugen, mit denen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden

Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden, die Fahrprüfung darf erst mit dem Geburtstag absolviert werden.
Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften, sowie die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.

 

Zur Anmeldung benätigen wir: