Die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst:
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mindestens 4 Rädern (Zwillingsräder zählen als ein Rad)
- mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen (ohne Lenkerplatz)
- mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg
- die Lenkberechtigung der Klasse AM
Zusätzliche Berechtigungen:
- die L17-Ausbildung gilt vor dem 18. Geburtstag derzeit nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark
- die Klasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h Bauartgeschwindigkeit) ab dem vollendeten 21. Lebensjahr
- Feuerwehr-, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge sowie Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bis 5500 kg höchste zulässige Gesamtmasse gehören unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls zum Geltungsbereich
- es dürfen Traktoren bis zu einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg gelenkt werden
Das Ziehen von leichten Anhängern (höchstzulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) ist mit der Klasse B gestattet.
Dabei muss das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges mindestens doppelt so groß sein wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers.
Schwere Anhäger (ä Gesamtgewicht größer als 750 kg) dürfen gezogen werden, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.
Mit der Eintragung des Code 96 am Führerschein darf die Fahrzeug-Anhänger-Kombination 4250 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht übersteigen.
Die Ausbildung der Klasse B kann grundsätzlich mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die vorgezogene Ausbildung (L17) ist die einzige Ausnahme. Hier darf man bereits mit 15 1/2 Jahren starten.
Der Theoriekurs umfasst zwei Module: Grundwissen und B-späezifisches Fachwissen. Das Grundwissen kann bei Vorbesitz der Klasse F oder A1 entfallen. Die PC-Prüfung ist direkt nach dem Kurs möglich.
Die Anzahl der zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach der gewählten Ausbildungsform – Vollausbildung, duale Ausbildung oder vorgezogene Ausbildung.
Die Ausbildung der Klasse B unterliegt der Pflicht der Mehrphasenausbildung!
Zur Anmeldung benötigen wir:
- 2 Passfotos (EU-Norm, bitte keine Schulfotos!)
- Reisepass/Personalausweis
- Ärztliches Gutachten
Bis zur praktischen Prüfung die Bestätigung des Erste Hilfe Kurses! (nur bei Ersterteilung)