Klasse C

Die Lenkerberechtigung der Klasse C umfasst:

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 8 Plätzen (außer Lenker)
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt, und die nicht in die Klasse D1 oder D fallen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Die Lenkerberechtigung für die Klassen AM, C1 und F


Mit Lenkerberechtigungen der Klasse C, die seit 19.Jänner 2013 erteilt wurden, ist das Lenken von Omnibussen ab 1.Oktober 2016 ausnahmslos verboten!

Seit 1. Oktober 2016 umfasst der Führerschein Klasse C innerhalb Österreichs ausschließlich dann Fahrzeuge der Klassen D1 oder D, wenn keine Fahrgäste befördert werden und

  • der Lenker eine österreichische Lenkerberechtigung für die Gruppe C von vor dem 1. November 1997 besitzt
  • wenn eine EU-Lenkberechtigung der Klasse C vor dem 19. Jänner 2011 erteilt wurde, der Lenker vor dem 19. Jänner 2013 das 21. Lebensjahr vollendet hat (also vor dem 19. Jänner 1992 geboren wurde) und es sich entweder um überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.

Das Ziehen von leichten Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 750 kg ist mit der Klasse C gestattet.
Diese Ausbildung kann mit 21 Jahren gemacht werden. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist, oder den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
Ebenso, wenn …

  • Fahrzeuge, die von Streitkräften, Zivilschutz, Feuerwehr und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verwendet werden (von den zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht)
  • mit Fahrzeugen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden

Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden, die Fahrprüfung darf erst mit dem Geburtstag absolviert werden.

Zusätzliche Bedingungen:

  • Eine Lenkberechtigung für die Klasse B muss vorhanden sein. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klassen B und C beantragt, muss man vorher die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestehen, um zur praktischen Prüfung für die Klasse C zugelassen zu werden.
  • Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.
    Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.
  • Besitzer einer Lenkerberechtigung für die Gruppe C (erteilt vor dem 1. November 1997) müssen sich „innerhalb von 36 Monaten nach Vollendung des 45. Lebensjahres“, einer ärztlichen Wiederholungsuntersuchung unterziehen, egal ob im Führerschein ein Ablaufdatum eingetragen ist oder nicht.
  • Fahrzeuge der Klasse C, deren höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 t beträgt, dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
    Diese Alkohol-Bestimmung gilt jedoch nicht beim Lenken von Feuerwehrfahrzeugen!

Code 95 Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer

Der Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer wird mit dem Code 95 in den Führerschein eingetragen.
Dieser ist gültig für die Klassen C1, C, D1, D.

  • Im Güterbeförderungsverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die eine Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen!

Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von fünf Jahren 35 Weiterbildungsstunden (fünf Tage zu je sieben Stunden) absolviert werden.

 

Zur Anmeldung benötigen wir:

LKW C-Kurs Bad Ischl

Derzeit sind keine Termine eingetragen.

LKW C-Kurs Mondsee

Derzeit sind keine Termine eingetragen.