Motorräder der Klasse A1 dürfen somit gelenkt werden, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung:
- seit mindestens 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz des B-Führerscheines
- sich nicht mehr in der Probezeit befindet
- eine praktische Ausbildung im Lenken dieser Krafträder nachweisen kann
Die praktische Ausbildung wird über die Fahrschule in Form von 6 Fahrlektionen absolviert, mit der Bestätigung darüber kann dann ein neuer Führerschein beantragt werden.
Die absolvierten Fahrlektionen können in weiterer Folge nur bei einem Führerscheinerwerb der Klasse A1 angerechnet werden. Für die Klassen A2 und A ist keine Anrechnung möglich!
Der Code 111 ist im Ausland anerkannt in:
- Italien
- Lettland
- Spanien
- Portugal (ab 25 Jahren)
- Tschechien (nur mit Automatikgetriebe)