Die schwersten und leistungsstärksten Motorräder dürfen mit einer Lenkberechtigung der Klasse A gelenkt werden, die Altersgrenze liegt hier bei 24 Jahren (ohne Vorbesitz der Klasse A2!).
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne Limits)
- dreirädrige Kraftfahrzeuge
- die Klassen A1, A2 und AM
Diese Ausbildung kann mit 23,5 Jahren begonnen werden, sie umfasst einen Theoriekurs über das Modul Grundwissen
(entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und einen motorradspezifischen Kurs im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten.
Im Anschluss daran ist an den vorgegebenen Terminen die behördliche Theorieprüfung abzulegen. Im Laufe des Kurses – bzw. gegebenenfalls danach – vereinbaren wir die Termine für die 14 Fahrlektionen und die Fahrprüfung (das Prüfungsfahrzeug hat mind. 54 PS – 40 kW).
Führerscheinwerber über 39 Jahre müssen 16 Fahrlektionen absolvieren!
Bei Vorbesitz der Klasse A2 kann nach zwei Jahren die Klasse A mit einem Aufstieg durch eine praktische Prüfung oder durch 7 Fahrlektionen erworben werden.
Die Klasse A unterliegt der Pflicht der Mehrphasenausbildung, diese ist nur einmal für alle Motorrad-Klassen zu absolvieren!
Zur Anmeldung benötigen wir:
- 2 Passfotos (EU-Norm, bitte keine Schulfotos!)
- Reisepass/Personalausweis
- ärztliches Gutachten
Bis zur praktischen Prüfung die Bescheinigung des Erste Hilfe Kurses! (nur bei Ersterteilung)