Ab dem 16. Geburtstag bietet sich die Möglichkeit, mit einem Motorrad unterwegs zu sein.
Diese Berechtigung umfasst Motorräder mit oder ohne Beiwagen:
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, mit einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg (bzw. mindestens 10 kg pro Kilowatt Motorleistung)
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hubraum von mehr als 50 cm³ bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
- Mopeds (Klasse AM)
Diese Ausbildung kann mit 15,5 Jahren begonnen werden, sie umfasst einen Theoriekurs über das Modul Grundwissen
(entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und einen motorradspezifischen Kurs im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten.
Im Anschluss daran ist an den vorgegebenen Terminen die behördliche Theorieprüfung abzulegen. Im Laufe des Kurses – bzw. gegebenenfalls danach – vereinbaren wir die Termine für die 14 Fahrlektionen und die abschließende Fahrprüfung.
Die Klasse A1 unterliegt der Pflicht der Mehrphasenausbildung, diese ist nur einmal für alle Motorrad-Klassen zu absolvieren!
Erweiterung auf Klasse A2
Die Erweiterung der Klasse A1 auf A2 unterliegt bestimmten Bedingungen:
- Besitz der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren
- die Mehrphasenausbildung muss absolviert sein
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man zwischen einer praktischen Prüfung der Klasse A2 oder 7 Fahrlektionen wählen. Entscheidet man sich für die zweite Variante bekommt man nach den Lektionen eine Bestätigung, mit der bei der Bezirkshauptmannschaft der neuen Führerschein beantragt werden kann.
Erweiterung direkt auf A:
Der Zwischenschritt der Klasse A2 kann auch übersprungen werden, die Voraussetzungen dafür sind allerdings anders:
- Mindestalter 24 Jahre
- 4 Jahre Besitz der Klasse A1
- Mehrphasenausbildung absolviert
In diesem Fall ist eine praktische Prüfung der Klasse A zu absolvieren.
Zur Anmeldung benötigen wir:
- 2 Passfotos (EU-Norm, bitte keine Schulfotos!)
- Reisepass/Personalausweis
- Ärztliches Gutachten
Bis zur prakt. Prüfung die Bescheinigung des Erste Hilfe Kurses! (nur bei Ersterteilung)