Diese nächsthöhere Leistungsstufe der Motorradklasse erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.
Die Lenkberechtigung umfasst Motorräder mit oder ohne Beiwagen:
- mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS)
- mit einem Leistungsgewicht von mindestens 5 kg/kW (48 PS erfordern daher mind. 175 kg Fahrzeuggewicht)
- die Klassen A1 und AM
Gedrosselte Fahrzeuge sind nur zulässig, wenn die Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt!
Diese Ausbildung kann mit 17,5 Jahren begonnen werden, sie besteht aus einem Theoriekurs über das Modul Grundwissen
(entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) und einen motorradspezifischen Kurs im Ausmaß von 6 Unterrichtseinheiten.
Im Anschluss daran ist an den vorgegebenen Terminen die behördliche Theorieprüfung abzulegen. Im Laufe des Kurses – bzw. gegebenenfalls danach – vereinbaren wir die Termine für die 14 Fahrlektionen und die Fahrprüfung.
Die Klasse A2 unterliegt der Pflicht der Mehrphasenausbildung, diese ist nur einmal für alle Motorrad-Klassen zu absolvieren!
Erweiterung auf Klasse A (schwere Motorräder)
Die Erweiterung der Klasse A2 auf A unterliegt bestimmten Bedingungen:
- Besitz der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren
- die Mehrphasenausbildung (entweder bei A1 oder bei A2) muss absolviert sein
- praktische Prüfung der Klasse A oder 7 Fahrlektionen
Bei der zweiten Variante (7 Fahrlektionen) wird nach den Fahrstunden eine Bestätigung ausgestellt, mit der bei der Bezirkshauptmannschaft der neue Führerschein beantragt werden kann.
Zur Anmeldung benötigen wir:
- 2 Passfotos (EU-Norm, bitte keine Schulfotos!)
- Reisepass/Personalausweis
- Ärztliches Gutachten
Bis zur praktischen Prüfung die Bescheinigung des absolvierten Erste Hilfe Kurses! (nur bei Ersterteilung)