Klasse C1E

Die Lenkberechtigung der Klasse C1E umfasst:

  • ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • die Lenkberechtigung der Klasse BE

Die Ausbildung der Klasse C1E kann mit 17 Jahren begonnen werden, die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.

Die Lenkberechtigung wird nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.

 

Zur Anmeldung benötigen wir: